Lassen Sie uns Bilanz ziehen.
Ihr Jahresabschluss (Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung) bildet nicht nur die wichtigste Grundlage für die Berechnung Ihrer Steuerlast, er spiegelt gleichzeitig den betriebswirtschaftlichen Erfolg des vorangegangenen Jahres wider. Aus diesem Grund ist der Jahresabschluss als Informationsquelle für Banken bei der Kreditvergabe von höchster Wichtigkeit.
In unserer Kanzlei erstellte Jahresabschlüsse erfüllen nicht nur den Anspruch, im Hinblick auf die individuellen Maßgaben unserer Mandanten steueroptimal gestaltet zu sein, sie sind auch von hoher betriebswirtschaftlicher Aussagekraft. Unsere Mandanten erfüllen auf diese Weise nicht nur ihre Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus, sie werden auch bei Kreditgesprächen und Ratingverfahren bestmöglich bewertet.
Der Prozess der Jahresabschlusserstellung erfolgt bei uns in enger Zusammenarbeit mit den Mandanten. Nur so können wir ihre
individuellen Bedürfnisse optimal berücksichtigen. In einem sich anschließenden Bilanzgespräch werden nicht nur die Zahlen der Vergangenheit gemeinsam aufgearbeitet, es werden daraus Maßnahmen und Richtlinien für die Zukunft abgeleitet.
Eine Auswahl unserer Leistungen:
- Erstellung von Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht (Handelsbilanz und Steuerbilanz)
- Erstellung von Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilungen (i.d.R. § 18 KWG)
- Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
- Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/ -aufgabe bzw. Liquidation
- Auseinandersetzungsbilanzen
- Ergebnisoptimierungsvorschläge
- Bilanzanalyse
- Vergleich mit Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen