Ihr Privater Vermögensstatus
So behalten Sie den Überblick über Stand und Entwicklung von Vermögen und Schulden
Brauche ich einen Vermögensstatus?
Ein Vermögensstatus wird meist erstellt, weil man dazu verpflichtet wird.
Das HGB und das Finanzamt schreiben für Unternehmen vor, dass diese jährlich eine Bilanz und eine Gewinn und Verlustrechnung erstellen müssen.
Nach § 18 KWG ist jede Bank ab einem Darlehensvolumen von 750.000 Euro verpflichtet, sich einmal im Jahr die wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen zu lassen.
Zentrales Motiv ist in allen Fällen, eine Transparenz über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit herzustellen.
Neben der Information fremder Dritter ist auch die dadurch mögliche Selbstinformation ein wesentlicher Grund für eine Statuserstellung.
Im privaten Bereich werden Vermögensübersichten bis jetzt nur selten ohne Verpflichtung erstellt.
Nutzen Sie für sich den Wissensvorsprung, den eine transparente Übersicht der eigenen Vermögensverhältnisse mit sich bringt!
Ihr Nutzen
Wo stehe ich mit meinen Vermögen und meinen Schulden jetzt?
Die erstmalige Aufnahme aller Daten zeigt Ihnen, was Sie bis jetzt erreicht haben.
Auch kann ein Testament ohne den konkreten Überblick über Vermögen und Schulden nicht sinnvoll erstellt werden.
Wenn Sie verpflichtet sind eine Selbstauskunft nach § 18 KWG abzugeben, unterstreicht die professionelle Aufbereitung der Daten durch uns als Steuerberater die Qualität des Zahlenwerks für Ihre Bank.
Unsere Dienstleistung
Fortschreibung der Werte
Durch eine jährliche Aktualisierung der Daten können Sie zusätzlich sehen, wie sich Ihr Vermögen entwickelt.
Stimmt die Geschwindigkeit im Hinblick auf den Vermögensaufbau fürs Alter?
Dazu stellen wir für Sie Ihre Vermögens- und Schuldenwerte in einer privaten Vermögensbilanz gegenüber.
Wenn Sie dies wollen, können wir auch Ihre Einnahmen und Ausgaben in Form einer privaten Gewinn und Verlustrechnung zusammenstellen.
Wenn Sie möchten zeigen wir Ihnen durch die Darstellung von Vorjahresvergleichen zusätzlich auf, welche Wegstrecke Sie in den abgelaufenen Jahren zurückgelegt haben