Weil die Wertermittlung für die Grundsteuer verfassungswidrig ist, muss der Gesetzgeber spätestens bis Ende 2019 eine Neuregelung treffen. Für die administrative Umsetzung bleibt Zeit bis zum 31.12.2024. Aktuell hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz zwei verschiedene Modelle für eine Reform der Grundsteuer vorgestellt.
Das Aufkommen der Grundsteuer soll mit rund 14 Mrd. EUR p. a. in etwa gleich bleiben. Es wird jedoch Verschiebungen geben, sodass einige mehr und andere weniger zahlen müssen. Vorgestellt hat Scholz zwei Modelle:
Ein wertunabhängiges Modell, das an der Fläche der Grundstücke und der Gebäude ansetzt. Dieses Modell basiert auf vergleichsweise einfachen Berechnungen. Es führt allerdings dazu, dass für Immobilien, die zwar ähnliche Flächen aufweisen, sich im Wert aber deutlich unterscheiden, ähnliche Grundsteuerzahlungen fällig würden (Beispiel: Villa im hochpreisigen Zentrum und ein gleich großes Einfamilienhaus am Rande einer Großstadt).
Beim wertabhängigen Modell soll z. B. bei bebauten Grundstücken der Ertragswert im Wesentlichen auf Grundlage tatsächlich vereinbarter Nettokaltmieten ermittelt werden – unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer des Gebäudes und des abgezinsten Bodenwerts. Bei selbstgenutzten Wohngebäuden soll eine fiktive Miete angesetzt werden, die auf Daten des Statistischen Bundesamts basiert und nach regionalen Mietenniveaus gestaffelt wird.
Beachten Sie | Über die beiden Vorschläge und etwaige andere Möglichkeiten wird in den nächsten Monaten heiß diskutiert werden. Fakt ist jedoch, dass die Neubewertung der über 35 Millionen Grundstücke zu einer echten Herkulesaufgabe werden wird.
Quelle | BMF, Mitteilung vom 29.11.2018 „Neuregelung der Grundsteuer“