Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. In 2022 beträgt der Sachbezugswert für freie Unterkunft 241 EUR monatlich (in 2021 = 237 EUR). Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung steigt in 2022 um 7 EUR auf 270 EUR.
Aus dem monatlichen Sachbezugswert für Verpflegung abgeleitet, ergeben sich folgende Sachbezugswerte für die jeweiligen Mahlzeiten:
Sachbezugswerte für 2022 (Werte für 2021 in Klammern) | ||
Mahlzeit | monatlich | kalendertäglich |
Frühstück | 56 EUR (55 EUR) | 1,87 EUR (1,83 EUR) |
Mittag- bzw. Abendessen | 107 EUR (104 EUR) | 3,57 EUR (3,47 EUR) |
Beachten Sie | Bei Addition der kalendertäglichen Werte ergibt sich infolge der Rundungen ein Betrag von 9,01 EUR. Es gelten aber 9,00 EUR (270 EUR/30).
Quelle | Zwölfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung, BR-Drs. 760/21 (B) vom 26.11.2021