Das Bundesfinanzministerium hat das Schreiben zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ aktualisiert.
Hintergrund
Die GoBD sind sehr umfangreich. Es geht u. a. um die zeitgerechte Erfassung von Geschäftsvorfällen, die Unveränderbarkeit der Buchungen und Daten, die Aufbewahrung von (digitalen) Unterlagen und die Verfahrensdokumentation digitaler Abläufe.
Insbesondere aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.3.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts hat sich an verschiedenen Stellen Änderungsbedarf bei den GoBD ergeben. Deshalb hat das Bundesfinanzministerium die bisher gültigen GoBD (veröffentlicht mit Schreiben vom 28.11.2019) mit sofortiger Wirkung aktualisiert bzw. angepasst.
Quelle | BMF-Schreiben vom 11.3.2024, Az. IV D 2 – S 0316/21/10001 :002, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 240668