Nach Informationen der Bundesregierung (hib, Nr. 148/2023 vom 1.3.2023) wurden 77,68 % aller Grundsteuer-Erklärungen bis Ende Februar 2023 abgegeben.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Erklärung war bereits Ende Januar abgelaufen; nur in Bayern wurde eine dreimonatige Verlängerung gewährt.
Nach Angaben der Bundesregierung werden nun die Grundeigentümer, die bisher keine Erklärung abgegeben haben, zur Abgabe aufgefordert.