Das Bundesfinanzministerium hat die „Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)“ in der Version 2.3 veröffentlicht. Die DSFinV-K in der Version 2.3 ist für Aufzeichnungen anzuwenden, die ab dem 1.7.2022 erfolgen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.
Hintergrund
Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde geregelt, dass Daten, die mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst werden, mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind. Diese Daten sind der Finanzverwaltung anlässlich einer Außenprüfung oder einer Kassen-Nachschau über eine einheitliche digitale Schnittstelle zur Verfügung zu stellen.
Die einheitliche digitale Schnittstelle besteht aus der Einbindungsschnittstelle, der Exportschnittstelle sowie der DSFinV-K. Über sie sind jeweils verpflichtend die erforderlichen Daten sowie Formate definiert.
Quelle | BMF-Schreiben vom 21.4.2022, Az. IV A 4 – S 0316-a/19/10007 :004, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 229382