Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates automatisch ausgetauscht. Das Bundesfinanzministerium hat nun die Staaten bekannt gegeben, mit denen voraussichtlich der automatische Datenaustausch zum 30.9.2021 erfolgt.
Beachten Sie | Weiterführende Informationen zum Informationsaustausch über Finanzkonten erhalten Sie u. a. auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums (unter www.iww.de/s308) und auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (unter www.iww.de/s2991).
Quelle | BMF-Schreiben vom 11.3.2021, Az. IV B 6 – S 1315/19/10030 :032, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 222000