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Kein ermäßigter Steuersatz bei der Online-Ausleihe von E-Books

Umsätze mit digitalen oder elektronischen Sprachwerken (wie z. B. E-Books) unterliegen nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs gilt die Steuersatzermäßigung nur für Bücher auf physischen Trägern. Handelt es sich demgegenüber um eine elektronisch erbrachte Dienstleistung, ist der Regelsteuersatz (19 %) anzuwenden.

Der Bundesfinanzhof berief sich in seiner Entscheidung insbesondere auf das Unionsrecht und lehnte eine Steuersatzermäßigung für elektronisch erbrachte Dienstleistungen – wie das Überlassen oder die Vermietung digitalisierter Bücher – ab. Darüber hinaus verneinte er eine steuersatzermäßigte Einräumung von Rechten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.

Der Streitfall betraf die Online-Ausleihe digitalisierter Sprachwerke (E-Books). Auch wenn der Bundesfinanzhof hierüber nicht zu entscheiden hatte, dürfte davon auszugehen sein, dass die Lieferung von E-Books ebenfalls dem Regelsteuersatz unterliegt.

Beachten Sie | Die Koalition hatte zu Beginn der Legislaturperiode vereinbart, die Steuersatzermäßigung auf E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien auszuweiten. Dies erfordert aber eine Änderung im europäischen Mehrwertsteuerrecht, zu der es noch nicht gekommen ist.

Quelle | BFH-Urteil vom 3.12.2015, Az. V R 43/13

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