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Mindestlohn soll bis 2022 in vier Stufen steigen

Der gesetzliche Mindestlohn (derzeit 9,35 EUR brutto je Zeitstunde) soll nach der Empfehlung der Mindestlohnkommission (Beschluss nach § 9 MiLoG vom 30.6.2020) ab 2021 stufenweise erhöht werden – und zwar wie folgt: zum 1.1.2021: 9,50 EUR; zum 1.7.2021: 9,60 EUR; zum 1.1.2022: 9,82 EUR; zum 1.7.2022: 10,45 EUR. Die Bundesregierung muss die Erhöhung noch per Rechtsverordnung umsetzen.

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