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Prämien zum Inflationsausgleich bis zu 3.000 EUR steuerfrei

Das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 gelten statt 19 % nur 7 % Umsatzsteuer) befreit zudem Zahlungen der Arbeitgeber zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu 3.000 EUR von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Die Zahlungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden – und zwar in der Zeit nach dem Tag der Gesetzesverkündung im Bundesgesetzblatt bis zum 31.12.2024 (Quelle: BR-Drs. 476/22 (B) vom 7.10.2022).

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