Nach Plänen der Bundesregierung soll der Mindestlohn auf 12 EUR angehoben werden. Zudem sind Änderungen bei Mini- und Midijobs geplant.
Seit 1.1.2022 beträgt der Mindestlohn 9,82 EUR pro Stunde. Er steigt zum 1.7.2022 auf
10,45 EUR und soll dann ab 1.10.2022 bei 12 EUR liegen.
Beachten Sie | Grundsätzlich berät die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über Anpassungen bei der Höhe des Mindestlohns. Die Umsetzung erfolgt dann per Rechtsverordnung. Von diesem Prozedere will die Bundesregierung nun einmalig abweichen.
Minijobs und Midijobs
Derzeit gilt für eine geringfügige Beschäftigung eine monatliche Grenze von 450 EUR (Minijob). Künftig soll die Grenze nicht mehr statisch, sondern dynamisch ausgestaltet werden.
Das ist geplant: Die Geringfügigkeitsgrenze bezeichnet das monatliche Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 S. 1 des Mindestlohngesetzes erzielt wird. Sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle EUR aufgerundet wird. Das heißt: Beträgt der Mindestlohn 12 EUR, ergibt sich daraus eine Geringfügigkeitsgrenze von 520 EUR (12 EUR x 130 / 3).
Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich – hier gelten für den Arbeitnehmer verminderte Beiträge zur Sozialversicherung – soll von monatlich 1.300 EUR auf 1.600 EUR angehoben werden (Midijob). Der Arbeitgeberbeitrag soll oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 % angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen werden.
Quelle | Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, Regierungsentwurf vom 23.2.2022; BMAS, Mitteilung vom 23.2.2022 „Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab 1.10.2022 auf 12 EUR“