Durch sachverhaltsgestaltende Maßnahmen können Unternehmen zumindest in einem gewissen Rahmen Einfluss auf den Gewinnausweis des jeweiligen Geschäftsjahres nehmen.
Bilanzierende Unternehmer erreichen eine Gewinnverschiebung z.B. dadurch, dass sie Lieferungen erst später ausführen oder anstehende Reparaturen und Beratungsleistungen vorziehen. Erfolgt die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung, reicht zur Gewinnverlagerung die Steuerung der Zahlungen über das Zu- und Abflussprinzip. Dabei ist die Zehn-Tage-Regel zu beachten, wonach regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben innerhalb dieser Frist dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zuzurechnen sind.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 410 EUR (netto) betragen, ist der sofortige Betriebsausgabenabzug möglich. Betragen die voraussichtlichen Anschaffungskosten mehr als 410 EUR, aber nicht mehr als 683 EUR, ist über den Investitionsabzugsbetrag eine Steuergestaltung möglich.
Beispiel
In 2015 soll ein Notebook für 680 EUR (netto) angeschafft werden. In 2014 wird ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 272 EUR (40 % von 680 EUR) steuermindernd geltend gemacht. Wird das Notebook in 2015 für 680 EUR angeschafft, verringern sich die Anschaffungskosten um 272 EUR, sodass ein Betrag von 408 EUR verbleibt, für den in 2015 ein sofortiger Betriebsausgabenabzug erfolgen kann.